Da das Verhältnis zwischen den Versicherten und den Krankenkassen nicht durch die Rechtsform der Kassen, sondern in erster Linie durch das Gesetz und in einem geringeren Umfang durch den Versicherungsvertrag geregelt werde, sei es überspitzt formalistisch und somit willkürlich, auf dem rechtlichen Kriterium der Mitgliedschaft zu beharren. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Die Gleichsetzung der Mitgliedschaftspresse mit einem Abonnementsverhältnis stellt eine relativ weitgehende Auslegung des Begriffs «abonniert» dar.