Zusammenfassung des Sachverhalts: Am 1. Juni 2001 verfügte die Post gegenüber neun Krankenkassen, sie hätten ab dem 1. Januar 2000 für die Beförderung ihrer Kundenzeitungen und -zeitschriften durch die Post den normalen Tarif zu bezahlen. Zur Begründung führte die Post insbesondere aus, dass die Aufteilung der Kranken- und Unfallversicherung in den Bereich Grundversorgung und den Bereich der privaten Zusatzversicherungen dazu geführt habe, dass verschiedene Kassen die Zusatzversicherungen in selbständige Gesellschaften ausgegliedert hätten. Krankenversicherungen, die als Aktiengesellschaften oder als