Einzelmessungen ergeben für die Messstandorte zwar genauere Ergebnisse, was aber nicht heisst, dass sie auch für die nähere Umgebung der Standorte repräsentativ sind. Je nach Umgebung kann das Verschieben der Mikrophone um einige Meter bereits andere Resultate bewirken. Da sich der Fluglärm über grosse Flächen ausbreitet, wären flächendeckende Messungen ohnehin nicht möglich. Diese Erkenntnisse schliessen jedoch nicht aus, dass die berechneten Werte durch Messungen ergänzt werden, wie dies offenbar bei den Landesflughäfen der Fall ist. Einem solchen Vorgehen steht auch der Wortlaut von Art. 38 Abs. 2 LSV nicht entgegen.