38 Abs. 2 LSV sieht vor, dass Fluglärmimmissionen grundsätzlich durch Berechnungen ermittelt werden. Berechungsmodelle beruhen in der Regel auf umfangreichen Messungen und stellen eine mathematische Ausformulierung gesammelter Erfahrung dar, weshalb sie vielfach mehr Vertrauen verdienen als Einzelmessungen (dazu und auch zum Nachfolgenden: Robert Hofmann, Lärm und Lärmbekämpfung in der Schweiz, Vorlesungsskript Eidg. Technische Hochschule Zürich, 2. Aufl. 2000, Ziff. 11.7 [nachfolgend Lärm und Lärmbekämpfung]). Einzelmessungen ergeben für die Messstandorte zwar genauere Ergebnisse, was aber nicht heisst, dass sie auch für die nähere Umgebung der Standorte repräsentativ sind.