15 Hauptaufgabe des Regionalflughafens Bern-Belp, Verbindungen mit den wichtigsten europäischen Destinationen durch Anschlussflüge herzustellen, bereits geäussert und diese Aufgabe seither keine Änderung erfahren hat, handelt es sich vorliegend um eine res iudicata. Demzufolge ist auf das entsprechende Begehren der Beschwerdeführerin nicht einzutreten. Mit der Festlegung des Entwicklungspotenzials des Flughafens Bern-Belp im SIL auf 75’000 Flugbewegungen im Jahr 2010 wird der Verkehrsentwicklung ein klarer Rahmen gelegt. Die Kontrolle der Einhaltung dieses Entwicklungsrahmens obliegt dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als Aufsichtsbehörde (Art.