Die Überprüfung der angefochtenen Verfügung hat ergeben, dass die verschärften massgeblichen Immissionsgrenzwerte eingehalten werden und die gewährten Erleichterungen rechtmässig sind. Nebst der bestehenden Massnahmen zur Lärmreduktion (wie z. B. Ausschluss besonders lärmiger Flugzeugmuster, emissionsabhängige Landetaxen, Lärmminderungskurse für Piloten, Aufbau einer Monitoring-Anlage; s. Massnahmen zur Fluglärmbekämpfung in Anhang 5 zum Betriebsreglement vom 16. September 1985), hat sich die Beschwerdeführerin zur Prüfung weiterer Verbesserungen der Lärmsituation (wie z. B. Optimierungen bei den Flugrouten für Helikopter) verpflichtet.