Vereinigung gegen Fluglärm und Mitbeteiligte gegen Alpar Flug- und Flugplatzgesellschaft AG vom 25. September 1997 [2A.504/1996] und vom 7. September 1998 [1A.115/1998], letzteres publiziert in: Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht [ZBl] 101/2000 S. 83 ff.). Im Rahmen dieser Verfahren hatte das Bundesgericht mitunter die Möglichkeit, die in der Betriebskonzession vorgesehenen Betriebszeiten auf ihre Gesetzesmässigkeit und Umweltverträglichkeit zu prüfen. Bereits dazumal musste mit dem Umstand, dass sich die Zahl der Flugbewegungen auf dem Flughafen Bern-Belp in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird, gerechnet werden.