10 Fluglärm stark gestörten Personen mit der Zunahme dieser Lärmart. Eine Wechselwirkung zwischen dem Ausmass der Flug- und Strassenlärmbelastung und der wahrgenommenen Lästigkeit der Fluglärmimmissionen in der Wohnung hat nicht nachgewiesen werden können. Gestützt auf diese Erkenntnisse erweist sich das Vorgehen des Bundesrats, bei der Festlegung der Grenzwerte für Fluglärm nicht zwischen vorbelastetem und nicht vorbelastetem Gebiet zu unterscheiden als gerechtfertigt.