13 Abs. 2 BGLE und Art. 30 ff. VLE). Auf die Begehren der Beschwerdeführenden 1 und 3 um zusätzlichen Einbau von Schallschutzfenstern und Schallschutzlüftern sowie um Kostenrückerstattung kann im vorliegenden Beschwerdeverfahren folglich ebenfalls nicht eingetreten werden. (…) (Die REKO/UVEK weist die Beschwerden ab, soweit darauf eingetreten werden kann) [253] Abrufbar beim BAV unter: http://www.bav.admin.ch/laerm/index.htm (Stand: Sept. 03) [254] Abrufbar beim BAV unter: http://www.bav.admin.ch/laerm/index.htm (Stand: Sept. 03) Page d’accueil de la Commission de recours INEN