Die Situation ist zudem nicht derart speziell, dass sich eine Ausnahme rechtfertigen würde. Im Teilbereich L2 ist die gegenüber dem Geleisefeld leicht erhöhte Lage der betroffenen Liegenschaften nicht derart ausserordentlich, sondern im Schweizerischen Mittelland vielfach anzutreffen. Selbst die Beschwerdeführenden 1 scheinen sich dessen bewusst zu sein, wenn sie in ihrer Beschwerde ausführen, dass die Lage Killwangens gar nicht so einzigartig sei, zumal das ganze Limmattal (…) diesen Lärmbelastungen ausgesetzt sei.