Im Zusammenhang mit den baulichen Massnahmen waren im Nationalrat zwei Vorstösse betreffend die Mindestzahl zu schützender Personen zu verzeichnen: Einerseits der Antrag von Urs Hofmann, wonach netzweit mindestens 85 Prozent durch Lärmschutzwände hätten geschützt werden sollen, andererseits der Antrag von Max Binder, der diesen Mindestansatz auf 75 Prozent festlegen wollte (vgl. Voten Hofmann Urs und Binder, AB 1999 N 2615 f.). Beide Anträge wurde aber abgelehnt. In den Beratungen wurde sodann verschiedentlich darauf hingewiesen, dass das Konzept des Bundesrates (2/3-1/3) ein ausgeklügeltes System darstelle, das verschiedene Kriterien (Geographie, Landschaftsschutz, Kosten) berücksichtige.