nachfolgend: Bericht IDA-E) äussert sich dahingehend, dass die Plangenehmigungsbehörde auf Grund lokaler Gegebenheiten in Einzelfällen Abweichungen vom Regelfall prüfen könne (Bericht IDA-E, S. 25 f.). In den parlamentarischen Beratungen zum BGLE wurden zwar einzelne Punkte des BGLE in Frage gestellt und eingehend diskutiert. Im Zusammenhang mit den baulichen Massnahmen waren im Nationalrat zwei Vorstösse betreffend die Mindestzahl zu schützender Personen zu verzeichnen: