So scheinen sie die Richtigkeit der Berechnungen in Frage zu stellen. Die Beschwerdeführenden 1 verlangen zudem die Durchführung von Lärmmessungen. 10.1. Die Berechnung der Lärmimmissionen selbst erfolgte mittels des Berechnungsmodells SEMIBEL (Schweizerisches Emissions- und Immissionsmodell für die Berechnung von Eisenbahnlärm). Dieses Berechnungsmodell, von der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) in Zusammenarbeit mit dem BUWAL und dem Ingenieurbüro Grolimund & Petermann entwickelt, entspricht gemäss der Vorinstanz den gesetzlichen Anforderungen für Berechnungsverfahren (Art. 38 in Verbindung mit Anhang 2 LSV).