Hinzu kommt, dass der der Berechnung der Bahnlärmbelastung zu Grunde liegende Leq spitzenorientiert ist (vgl. E. 9.3.2). Damit fallen Lärmereignisse, die neben einem energetisch deutlich stärkeren Hauptverursacher auftreten, kaum ins Gewicht. Der von den Beschwerdeführenden ins Feld geführte Lärm dürfte daher gegenüber dem eigentlichen Bahnlärm (im Durchschnitt 570 Züge pro 24 Stunden für den Zielhorizont 2015) unter Berücksichtigung des unregelmässigen Auftretens (manchmal täglich, teilweise nur wöchentlich