Die Pegelkorrektur K2 ist deshalb nicht zu berücksichtigen. 9.6. In ihrer Eingabe vom 14. November 2002 machen die Beschwerdeführenden 1 geltend, der Bahnhof Killwangen diene als Sammelplatz für Personal und für das Umladen von Material und Maschinen. Sinngemäss verlangen sie damit wohl, dass dieser Umstand bei der Berechnung des Beurteilungspegels hätte miteinbezogen werden müssen. Gemäss der LSV berücksichtigt der massgebende Beurteilungspegel und damit auch der Emissionsplan nur die Lärmemissionen des Fahr- und Rangierbetriebs (vgl. E. 9.3.1 und 9.3.2). Insbesondere die Lärmemissionen des erwähnten Sammelplatzes sind im Emissionsplan nicht berücksichtigt.