31 Abs. 3 Anhang 4 LSV). Die Teilbeurteilungspegel Lr1 und Lr2 bestehen demnach aus dem eigentlichen akustischen Teil (Leq,f oder Leq,r) und der entsprechenden Pegelkorrektur (K1 oder K2). Die Pegelkorrekturen berücksichtigen auch nichtakustische Aspekte und beruhen auf Erfahrungswerten (Hofmann, a.a.O., S. 7-10). 9.4. Alle Beschwerdeführenden beanstanden nun, dass im Sanierungsprojekt für die Gemeinde Killwangen die Pegelkorrektur K1 zu Unrecht berücksichtigt worden ist. Die Pegelkorrektur K1 (so genannter Schienenbonus; vgl. Ziff. 33 Abs. 1 Anhang 4 LSV) beträgt je nach der Anzahl Zugsfahrten pro Tag bzw. Nacht zwischen -5 und -15 dB(A), vorliegend -5 dB(A). Diese Pegelkorrektur wurde