Es ist nicht ersichtlich, dass die Berechnung der Beurteilungspegel Bestimmungen des BGLE oder des Umweltschutzgesetzes verletzten. Das wird von den Beschwerdeführenden denn auch nicht geltend gemacht. Ihr Vorwurf, die Berechnungen der Beschwerdegegnerin seien falsch, da der Güter- und Rangierverkehr durch die Computerberechnungen auf alle Wochentage verteilt würden, stösst daher ins Leere. 9.3.2. Zum besseren Verständnis der Pegelberechnung rechtfertigen sich nachfolgend einige Ausführungen zu den Eigenheiten der logarithmischen Darstellung der Schallintensität.