Die Beschwerdeführerin 2 beziffert den heutigen täglichen Zugsverkehr in ihrer Beschwerde mit über 600. Zudem bezweifeln die Beschwerdeführenden 1, dass die starke Zunahme des Güterverkehrs in den letzten Jahren berücksichtigt worden sei. In den Gesuchsunterlagen der Beschwerdegegnerin ist die tägliche Anzahl Züge für das Jahr 2000 mit 555 ausgewiesen (Emissionskataster 2000, Basis-Dokument, Register 5, S. 6). Der für die Bestimmung der Lärmschutzmassnahmen massgebende Emissionsplan weist für das Jahr 2015 im Jahresdurchschnitt täglich 570 Züge aus. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 setzen sich mit diesen Angaben nicht auseinander und geben insbesondere