5 die Botschaft des Bundesrates über die Lärmsanierung der Eisenbahnen, BBl 1999 4904 ff., Ziff. 222 sowie Ziff. 5 des Kommentars des BAV vom Dezember 2001 zum Emissionsplan[254] [nachfolgend: Kommentar Emissionsplan]). Hinsichtlich des Zwecks des Emissionsplans hält der Bundesrat in der Botschaft über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (Botschaft, a.a.O., S. 4913) fest, dass der Emissionsplan als Grundlage für die Planung und Beurteilung der baulichen Lärmschutzmassnahmen bei bestehenden Eisenbahnanlagen diene. Er könne somit auch als Nutzungsplan für die entsprechende Strecke betrachtet werden.