Aufgrund der Nähe zum Güterbahnhof Limmattal müsse in den Lärmberechnungen zudem die Pegelkorrektur K2 berücksichtigt werden. Damit beanstanden die Beschwerdeführenden implizit die im Emissionsplan[253] für Killwangen ausgewiesenen Beurteilungspegel. 9.1. Vorab ist deshalb auf den Emissionsplan einzugehen und insbesondere dessen Verbindlichkeit sowie die Möglichkeit seiner Anfechtung im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor der REKO/UVEK zu prüfen.