Art. 2 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 BGLE). Mit der technischen Verbesserung des Rollmaterials und den baulichen Massnahmen im näheren Ausbreitungsbereich des Lärms sollen netzweit mindestens zwei Drittel der schädlichem oder lästigem Eisenbahnlärm ausgesetzten Bevölkerung vor diesem geschützt werden. Das restliche Drittel ist gemäss der gesetzlichen Prioritätenordnung durch Schallschutzmassnahmen an Gebäuden zu schützen (z. B. Schallschutzfenster; Art. 2 Abs. 3 BGLE). 8. Die Gemeinde Killwangen weist heute ein hohes Verkehrsaufkommen auf, fahren im Jahresschnitt doch etwa 555 Züge pro Tag durch Killwangen.