Gegen diese Plangenehmigungsverfügung erhoben A und Mitbeteiligte (nachfolgend: Beschwerdeführende 1) am 28. Januar 2002, die Gemeinde Killwangen (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) am 29. Januar 2002 sowie B (nachfolgend: Beschwerdeführerin 3), am 30. Januar 2002 Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Rekurskommission UVEK, REKO/UVEK). Die Beschwerdeführenden verlangen, dass sie besser gegen die Lärmimmissionen der betreffenden Bahnlinie geschützt werden. Aus den Erwägungen: (…) 7.