3 Am 21. Dezember 2001 genehmigte das BAV die Planvorlage teilweise mit diversen Auflagen und Vorbehalten. Unter anderem lehnte es die Errichtung der Lärmschutzwände 1-3 in den Teilbereichen L2 und L3 ab. Gegen diese Plangenehmigungsverfügung erhoben A und Mitbeteiligte (nachfolgend: Beschwerdeführende 1) am 28. Januar 2002, die Gemeinde Killwangen (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) am 29. Januar 2002 sowie B (nachfolgend: Beschwerdeführerin 3), am 30. Januar 2002 Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Rekurskommission UVEK, REKO/UVEK).