der ersten und zum Teil auch der zweiten Bautiefe südlich der Bahnlinie überschritten. Da trotz der betrieblichen und baulichen Massnahmen (geplant waren insgesamt 4 Lärmschutzwände) bei diversen Grundstücken und Gebäuden noch Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte bestehen blieben, sollten die betroffenen lärmempfindlichen Räume mittels 116 Schallschutzfenster gegen Lärm geschützt werden. Für diese Objekte haben die SBB Erleichterungen beantragt. Nach Durchführung der öffentlichen Auflage sind 7 Einsprachen - so wiederum von A und Mitbeteiligte, von der Gemeinde Killwangen und von B - sowie verschiedene Eingaben von kantonalen und eidgenössischen Behörden beim BAV eingegangen.