Am 14. Oktober 1997 reichte die Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) beim Bundesamt für Verkehr (BAV) ein Plangenehmigungsgesuch zur Lärmsanierung in der Gemeinde Killwangen ein. Nach der öffentlichen Auflage waren diverse Einsprachen und behördliche Stellungnahmen beim BAV eingegangen, so auch von A und Mitbeteiligte, von der Gemeinde Killwangen und von B. Nachdem am 1. Oktober 2000 das Bundesgesetz vom 24. März 2000 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE, SR 742.144) in Kraft getreten war, überarbeiteten die SBB ihr Sanierungsprojekt aus dem Jahr 1997 und reichten am 13. Februar 2001 ein neues Gesuch beim BAV zur Plangenehmigung ein.