So lehnt die NOK eine Verkabelung - einmal abgesehen von den erwähnten Betriebsrisiken - im vorliegenden Fall nicht in erster Linie wegen der dadurch entstehenden direkten Mehrkosten ab, sondern vielmehr mit Blick auf die präjudizierende Wirkung und die damit verbundenen nicht abschätzbaren Kosten. Wegen der Fülle der vorliegend für eine Verkabelung sprechenden Argumente (vgl. E. 3.6-3.9) muss hier von einem ausgesprochenen Einzelfall ausgegangen werden, dem insofern keine präjudizierende Wirkung zukommen kann. Die Befürchtung, dass nun