Einerseits handelt es sich hier nicht um eine Leitung im Bereich der Höchstspannung, wo die Verkabelung mit besonders grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Andererseits kommt der betroffenen Landschaft gestützt auf die vorangehenden Erwägungen nicht bloss eine mittlere Schutzwürdigkeit zu. Sie ist zwar nicht im BLN enthalten, die koordinierten Bemühungen von Bund, Kanton und Gemeinde zu deren Aufwertung und Schonung belegen aber ihre besondere Schutzwürdigkeit. Weiter spricht die unmittelbare Nähe von drei in Bundesinventaren enthaltenen Objekten (Untersee-Hochrhein, Schlossbereich Untersee Ost und Ermatingerbecken) für das Vorliegen einer Situation, die nicht überall anzutreffen ist.