Vorliegend müssten wohl Massnahmen zum Schutze der Vögel geprüft und als Auflage angeordnet werden, falls die Leitung nicht in den Boden verlegt wird. 3.8. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das genehmigte Projekt zwar auf der bestmöglichen Linienwahl beruht. Dennoch ist die Beeinträchtigung einer exponierten und damit sensiblen Landschaft in Siedlungsnähe durch das Bauvorhaben voraussichtlich beträchtlich. Seine Realisierung steht in einem grossen Spannungsverhältnis zu den planerischen Absichten der Gemeinde Tägerwilen und des Kantons Thurgau, das Gebiet in Zukunft besser zu schützen und aufzuwerten.