Die Kabel müssen nach ungefähr 30 Jahren erneuert werden, während einer Freileitung eine doppelt so lange Lebensdauer zukommt (BGE 124 II 235 E. 8f/bb). Immerhin sind diese Probleme in Zusammenhang mit der Betriebssicherheit bei einer Spannung von 110 kV geringer als bei noch höheren Spannungen. Somit ist nachfolgend zu prüfen, ob die mit einer Verkabelung zu erwartenden Vorteile für die Landschaft diese gewichtigen finanziellen und betrieblichen Nachteile aufzuwiegen vermögen. 3.6. Die Linienführung der geplanten Freileitung ist nach übereinstimmender Meinung aller Interessierter nicht zu beanstanden. Verbesserungen der Auswirkungen auf die Landschaft durch Änderung der Trasseewahl sind