Ein Nachteil der Kabellösung besteht auch darin, dass Störungen nicht umgehend behoben werden können. Die Fehlersuche und -behebung ist aufwändiger als bei einer Freileitung (vgl. BGE 124 II 234 E. 8d/bb; VPB 56.7 E. 3c/bb). Ausserdem scheinen Kabelleitungen auf Überlastung und auf Blitzschlag (beim Übergang zur Freileitung) empfindlicher zu reagieren als die durch die Luft gekühlten und isolierten Freileitungen. Die Kabel müssen nach ungefähr 30 Jahren erneuert werden, während einer Freileitung eine doppelt so lange Lebensdauer zukommt (BGE 124 II 235 E. 8f/bb).