Eine Teilverkabelung der Leitung nur im obern Teil (Schlossbereich) bis zum projektierten UW Kreuzlingen und von dort als Freileitung zum UW Tägerwilen ist von der NOK wegen der Übergänge Freileitung/Kabelleitung auf einer relativ kurzen Strecke und der damit verbundenen technischen Nachteile als nicht sinnvoll erachtet und fallen gelassen worden (so genannte Variante C). Variante B entspricht der genehmigten Variante A, wobei zusätzlich noch die Kosten für die Einführung der Leitung in ein in