Dem Antrag der NOK kann nicht gefolgt werden. Der Kanton Thurgau - vertreten durch das Departement für Bau und Umwelt - hat in seiner Stellungnahme vom 30. März 2000 zur Beschwerde des WWF klar zum Ausdruck gebracht, dass er die betroffene Landschaft als schutzwürdig erachte und aus diesem Grund eine Verkabelung der Leitung im Bereich des Seerückenabhangs begrüssen würde. Soweit die am Augenschein anwesenden Vertreter des Kantons die Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebiets und den Wunsch nach einer Verkabelung geltend gemacht haben, ergibt sich kein Widerspruch zur offiziellen, schriftlichen Stellungnahme des Kantons.