8 denn auch in seiner offiziellen Stellungnahme zur Beschwerde des WWF auf einen formellen Antrag zur Verkabelung verzichtet. Dasselbe gelte sinngemäss für die Aussagen des Gemeindeammanns von Tägerwilen an der Augenscheinsverhandlung, dessen Gemeinde ebenfalls auf das Einreichen einer Beschwerde verzichtet habe. Dem Antrag der NOK kann nicht gefolgt werden.