3.4.2. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die NOK in ihren Bemerkungen zum Augenscheinsprotokoll beantragt, die Aussagen des Vertreters des Amts für Raumplanung des Kantons Thurgau seien aus dem Protokoll zu weisen bzw. bei der Entscheidfindung nicht zu berücksichtigen. Das Eintreten dieses Vertreters des Kantons für eine Verkabelung der Leitung stehe im Widerspruch zu einer früher abgegebenen Erklärung des zuständigen Regierungsrats sowie des Chefs des Amts für Raumplanung, wonach das Departement für Bau und Umwelt hinter dem Auflageprojekt stehe. Das Departement für Bau und Umwelt habe