Der Bund hat diesen Richtplan denn auch mit der Auflage genehmigt, dass dies nachgeholt werde. In der Zwischenzeit hat der Kanton die Grundlagen für eine Richtplanrevision erarbeitet, die in Form des Landschaftsentwicklungsprojekts nun vorliegen. Gemäss diesem Konzept würde der ganze obere Teil des Seerückens als Vorranggebiet Landschaft ausgeschieden. Das neu unter Schutz gestellte Gebiet würde nahtlos an das BLN-Objekt Nr. 1411 Untersee-Hochrhein angrenzen, über das Schutzgebiet des Schlossbereichs gemäss ISOS hinaus die gesamte weitere Umgebung der Herrschaftssitze umfassen und gegen Norden bis über das Trassee der MThB hinausreichen.