Sowohl die Gemeinde Tägerwilen als auch der Kanton Thurgau sind offenbar bestrebt, diese Landschaft in Zukunft unter Schutz zu stellen. Gemäss Gemeinderichtplan Landschaft und Umwelt vom 13. Juli 1999 (die Genehmigung des Kantons ist offenbar noch ausstehend) wird ein Grossteil des Abhangs südlich des Siedlungsgebiets von Tägerwilen und des Bahntrassees der Landschaftsschutzzone zugeordnet. So auch zwei breite Streifen im Bereich der Schlösser, die von der Freileitung durchschnitten würden. Der aktuelle kantonale Richtplan 96 behandelt den Aspekt Landschaftsschutz offenbar nicht abschliessend. Der Bund hat diesen Richtplan denn auch mit der Auflage genehmigt, dass dies nachgeholt werde.