Die geplante Leitung führt jedoch nicht durch das Schutzgebiet. Einzig das UW Tägerwilen liegt am Rande des Wildschadenperimeters, nicht aber im Teilgebiet I, dem eigentlichen Schutzgebiet. Dennoch sind Auswirkungen der Leitung auf die im Ermatingerbecken heimischen Vögel nicht auszuschliessen (vgl. dazu nachfolgende E. 3.7). Da es sich beim Bundesinventar der Wasserund Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung jedoch nicht um ein Bundesinventar im Sinne von Art. 5 NHG handelt, sind diese möglichen Beeinträchtigungen nicht an dieser Stelle zu prüfen. Es liegt somit auch mit Blick auf das Vogelschutzgebiet kein Anwendungsfall von Art. 6 Abs. 1 NHG vor.