Die REKO/UVEK hat keine Veranlassung, von dieser Meinung der Fachbehörden abzuweichen. Einerseits wird eine vertikal zu einem Abhang verlaufende Freileitung ohnehin als viel weniger störend wahrgenommen als eine horizontal angelegte. Andererseits ist durch die Linienführung gewährleistet, dass die Leitung beim Anblick auf die Herrschaftssitze wie auch beim Ausblick von diesen zwar möglicherweise auch als störend wahrgenommen, nicht aber als dominierendes Element empfunden wird.