Der besondere Schutz von Art. 6 NHG kommt daher in Zusammenhang mit dem BLN-Objekt Nr. 1411 Untersee-Hochrhein vorliegend nicht zur Anwendung. 3.3.3. Zu prüfen ist weiter, ob die geplante 110-kV-Leitung den Schutzbereich des im ISOS enthaltenen Objekts «Schlossbereich Untersee Ost (Tägerwilen, Salenstein) als Spezialfall» berührt (vgl. Anhang zur VISOS, Kanton Thurgau).