Gestützt auf die Erkenntnisse der Augenscheinsverhandlung vom 6. November 2000 kann eine massgebende Beeinträchtigung des BLN-Objekts jedoch ausgeschlossen werden. Das Chastel ist leicht erhöht und wird die Leitung selbst bei etwas grösseren Masten auch in Zukunft überragen. Der Blick von der Ebene in südwestlicher Richtung auf das Schloss wird durch die Leitung zwar beeinträchtigt. Weil diese den dunklen Hintergrund der Bewaldung des Bachtobels kaum oder nur an einigen Stellen überragen wird, wird sie auch in Zukunft in Bezug auf das Chastel optisch nicht als dominant in Erscheinung treten.