5 Es stellt sich somit die Frage, ob der östlichste Teil des BLN-Gebiets mit dem exponierten Schloss Chastel durch das Vorhaben beeinträchtigt wird. Immerhin ist nach Auffassung der Fachkommissionen die weitere Umgebung dieser Schlossanlage durch die Leitung betroffen (Stellungnahmen der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission [ENHK] und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege [EKD] vom 14. August 2000). Gestützt auf die Erkenntnisse der Augenscheinsverhandlung vom 6. November 2000 kann eine massgebende Beeinträchtigung des BLN-Objekts jedoch ausgeschlossen werden.