In nächster Nähe des betroffenen Gebiets befänden sich im Übrigen wichtige Brut-, Winter- und Durchzugsgebiete verschiedener Vogelarten. Mit den von der Vorinstanz angeordneten technischen Massnahmen könne zwar der Schutz der Grossvögel vor Stromschlägen gewährleistet werden, nicht jedoch der Schutz vor Aufprall. Die möglichst gute Einbettung einer Freileitung in die Landschaft erhöhe zwangsläufig die Gefahr von Kollisionen. Demgegenüber sei eine Verkabelung der 110-kV-Leitung nicht mit solchen Nachteilen verbunden, dass sie in Bezug auf den Nutzen für die betroffene Landschaft als unverhältnismässig erscheine.