Der Beschwerdeführer sowie das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) beantragen die Verkabelung der Leitung auf der ganzen Strecke von Mast Nr. 88 bis zum UW Tägerwilen. Die als besonders schutzwürdig geltende Landschaft des Seerückens verdiene eine integrale Schonung. Der Bau einer neuen Freileitung auf dem Trassee der bestehenden laufe den Schutzbestrebungen des Kantons Thurgau zuwider und verunmögliche diese. Auf die Absicht des Kantons, die Qualitäten der Landschaft zu sichern und aufzuwerten, müsse der Bund Rücksicht nehmen. In nächster Nähe des betroffenen Gebiets befänden sich im Übrigen wichtige Brut-, Winter- und Durchzugsgebiete verschiedener Vogelarten.