15 Abs. 2 EleG [BS 4 766] sowie die inzwischen aufgehobene Verordnung vom 26. Juni 1991 über das Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen [VPS], AS 1991 1476). Bei der Planung, Erstellung, dem Betrieb und der Instandhaltung von Starkstromanlagen sind auch die massgebenden Vorschriften über den Naturund Heimatschutz sowie den Landschafts-, Umwelt- und Gewässerschutz zu beachten (Art. 7 Abs. 1 der Verordnung vom 30. März 1994 über elektrische Starkstromanlagen, Starkstromverordnung, SR 734.2). 3.1. Der Beschwerdeführer sowie das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) beantragen die Verkabelung der Leitung auf der ganzen Strecke von Mast Nr. 88 bis zum UW Tägerwilen.