und wies sämtliche Anträge auf Verkabelung der Leitung auf diesem Abschnitt wegen der damit verbundenen Mehrkosten und anderen Nachteilen ab. Gegen die Verfügung vom 22. Dezember 1999 hat der World Wildlife Fund Schweiz (nachfolgend WWF), vertreten durch die WWF-Sektion Bodensee/Thurgau, am 19. Januar 2000 Verwaltungsbeschwerde erhoben.