87 bis UW Tägerwilen, ein Plangenehmigungsgesuch ein. In diesem Abschnitt verlaufen die beiden Leitungen auf gemeinsamen Masten. Das Eingabeprojekt sah den Bau einer 110-kV-Freileitung auf dem Trassee der bestehenden 50-kV-Leitungen vor. Mit Verfügung vom 22. Dezember 1999 genehmigte das EStI die inzwischen überarbeiteten Pläne für den Abschnitt ab Mast Nr. 88 bis zum UW Tägerwilen und wies sämtliche Anträge auf Verkabelung der Leitung auf diesem Abschnitt wegen der damit verbundenen Mehrkosten und anderen Nachteilen ab.