{"Signatur": "CH_VB_011", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2001-04-05", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_011_JAAC-66-64--_2001-04-05.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005642.pdf?ID=150005642", "Checksum": "482ef4ca892d46ba86959851f75cbafc"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 66.64 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:24:29", "Checksum": "a02c48c9d8c65dd6e6d8079d87d2464b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 05.04.2001 JAAC 66.64 \r\n\n 12\nDer Bau der neuen 110-kV-Leitung würde insgesamt zu einer wesentlichen\nMehrbelastung der Landschaft im Vergleich zum heutigen Zustand führen.\nDie einzelnen Masten werden zwischen zwei und acht Meter höher als\ndie bestehenden Masten (soweit ein Vergleich aufgrund der zum Teil\nunterschiedlichen Standorte überhaupt möglich ist). Der höchste Mast ist\n29,9 m hoch geplant, die niedersten, bei der Einführung in das UW Tägerwilen,\n13,3 m. Ein Vergleich der Mastbilder gemäss Plandossier und der bestehenden\nMasten ergibt, dass vor allem die unteren und oberen der sechs seitlichen\nAusleger, woran die Leiterseile befestigt sind, länger werden. Wegen der\nsomit zu erwartenden fehlenden beziehungsweise geringeren Verjüngung\nder Ausleger nach oben und nach unten wird das Trägerbild massiver wirken\nals bei der bestehenden Leitung. Die Anzahl Masten wird leicht reduziert.\nInsgesamt führt aber vor allem die Erhöhung der Masten zu einer zusätzlichen\nBeeinträchtigung der Landschaft. Bereits heute treten die Masten in der\nEbene des Tägermooses dominant in Erscheinung. Die Vegetation vermag\ndie Freileitung höchstens bei einer Betrachtung aus grösserer Entfernung\nzu verdecken. Im Hangbereich (Masten Nr. 92-99) zeichnet sie sich je nach\nStandort deutlich vom Horizont ab und beeinträchtigt die Aussicht auf\nden Untersee. So beispielsweise auch den Ausblick von dem nach Westen\nausgerichteten Schloss Girsbärg. Auf dem Plateau hingegen wird die Leitung\nheute noch teilweise vom Wald im Hintergrund abgedeckt. Von der Hangkante\nbei Nagelhuusen aus betrachtet überragt sie den Wald jedoch bereits heute.\n3.7. Die Freileitung kann ferner den Tod von Vögeln verursachen. Es gibt\nzwar technische Möglichkeiten, um die Wahrnehmung der Leiterseile\ndurch die Vögel zu verbessern und damit die Gefahr von Kollisionen zu\nvermindern. Ganz beseitigen lässt sie sich jedoch nicht (vgl. Auswirkungen\nvon Freileitungen auf Vögel, Schriftenreihe Umwelt Nr. 292, BUWAL, 1998,\nS. 59). Diese Massnahmen erhöhen aber auch die Wahrnehmung der\nLeiterseile für das menschliche Auge und beeinträchtigen deren Einbettung\nin die Landschaft. Da sich in der Nähe der Leitung grosse Vogelschutzgebiete\nbefinden, kann die Gefahr des Aufpralls nicht als marginal beurteilt werden\n(vgl. vorangehende E. 3.3.5). Mit dem Erhöhen der Masten wird dieses Problem\n- jedenfalls für gewisse Vögel - noch zusätzlich verschärft. So scheinen gerade\nbei Leitungen höherer Spannungen und demzufolge auch höherer Masten\nKollisionen recht häufig vorzukommen (vgl. Auswirkungen von Freileitungen\nauf Vögel, a.a.O., S. 58). Vorliegend müssten wohl Massnahmen zum Schutze\nder Vögel geprüft und als Auflage angeordnet werden, falls die Leitung nicht in\nden Boden verlegt wird.\n3.8. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das genehmigte Projekt zwar\nauf der bestmöglichen Linienwahl beruht. Dennoch ist die Beeinträchtigung\neiner exponierten und damit sensiblen Landschaft in Siedlungsnähe durch das\nBauvorhaben voraussichtlich beträchtlich. Seine Realisierung steht in einem\ngrossen Spannungsverhältnis zu den planerischen Absichten der Gemeinde\nTägerwilen und des Kantons Thurgau, das Gebiet in Zukunft besser zu\nschützen und aufzuwerten. Sie steht weiter in einem gewissen Widerspruch\nzur Tatsache, dass der Bund beim Autobahnbau zu Mehrauslagen von\nFr. 200 Mio. bereit war, um das Gebiet des Seerückens zu schonen. Es\ntrifft zwar zu, dass die Landschaft durch den Bau einer vierspurigen\nAutobahn ungleich stärker beeinträchtigt worden wäre als durch den Bau\n\n"}