{"Signatur": "CH_VB_011", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2001-04-05", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_011_JAAC-66-64--_2001-04-05.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005642.pdf?ID=150005642", "Checksum": "482ef4ca892d46ba86959851f75cbafc"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 66.64 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:24:29", "Checksum": "a02c48c9d8c65dd6e6d8079d87d2464b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 05.04.2001 JAAC 66.64 \r\n\n 10\nnachfolgenden Erwägungen keine Allgemeingültigkeit zukommt. Ebenfalls\nzu beachten ist, dass die Baukosten wie gesagt nur einen Teil der mit einer\nKabellösung verbundenen Mehrkosten darstellen.\n3.5.4. Der Bau der vom Beschwerdeführer beantragten Kabellösung kostet\nsomit rund 1,8-mal mehr als das genehmigte Projekt mit späterer Anknüpfung\nan das UW Kreuzlingen West. Dieser Faktor entspricht auch ungefähr der vom\nVertreter des EStI an der Augenscheinsverhandlung geäusserten Schätzung,\nwonach mit einer Verdoppelung der Baukosten zu rechnen sei. An den\nnachfolgenden Erwägungen würde sich im Übrigen auch dann nichts ändern,\nwenn der Mehrkostenfaktor 2,6 betragen würde, wie die NOK anzunehmen\nscheint (Vergleich der Varianten A und D).\nDas Verlegen einer 110-kV-Leitung in den Boden ist technisch machbar.\nDies zeigt auch der Umstand, dass die NOK selbst plant, das 300 m lange\nVerbindungsstück zum UW Kreuzlingen West als Kabelleitung zu realisieren.\nIm relativ dünn besiedelten Gebiet des vorgesehenen Trassees muss für den\nBau - anders als beispielsweise bei dem dem Entscheid BGE 124 II 219 ff.\nzugrunde liegenden Sachverhalt - nicht mit grossen Schwierigkeiten gerechnet\nwerden. Immerhin würde der Kabelschacht voraussichtlich zweimal das\nBahntrassee sowie mindestens zwei Strassen unterqueren müssen. Rodungen\nscheinen nicht notwendig zu sein.\nEin Nachteil der Kabellösung besteht auch darin, dass Störungen nicht\numgehend behoben werden können. Die Fehlersuche und -behebung ist\naufwändiger als bei einer Freileitung (vgl. BGE 124 II 234 E. 8d/bb; VPB 56.7\nE. 3c/bb). Ausserdem scheinen Kabelleitungen auf Überlastung und auf\nBlitzschlag (beim Übergang zur Freileitung) empfindlicher zu reagieren als die\ndurch die Luft gekühlten und isolierten Freileitungen. Die Kabel müssen nach\nungefähr 30 Jahren erneuert werden, während einer Freileitung eine doppelt\nso lange Lebensdauer zukommt (BGE 124 II 235 E. 8f/bb). Immerhin sind diese\nProbleme in Zusammenhang mit der Betriebssicherheit bei einer Spannung\nvon 110 kV geringer als bei noch höheren Spannungen.\nSomit ist nachfolgend zu prüfen, ob die mit einer Verkabelung zu erwartenden\nVorteile für die Landschaft diese gewichtigen finanziellen und betrieblichen\nNachteile aufzuwiegen vermögen.\n3.6. Die Linienführung der geplanten Freileitung ist nach übereinstimmender\nMeinung aller Interessierter nicht zu beanstanden. Verbesserungen der\nAuswirkungen auf die Landschaft durch Änderung der Trasseewahl sind\nsomit ausgeschlossen.\n3.6.1. Der Seerücken präsentiert sich als gegen Norden sanft abfallende,\noffene Geländekammer mit prächtiger Aussicht auf den Bodensee und vor\nallem auf den Rhein und den Untersee. Imposant ist auch der Ausblick\nauf das Siedlungsgebiet Konstanz/Kreuzlingen. Nebst den erwähnten\nHerrschaftssitzen finden sich landwirtschaftliche Bauten. Baumgruppen\nund Hecken wechseln sich ab mit landwirtschaftlich genutzten Freiflächen.\nIm Süden schliesst sich ein kleineres, offenes Hochplateau an, dahinter folgt\nWald. Im Norden geht der Seerücken in die Ebene des Tägermooses über.\nWestlich davon befindet sich das Dorf Tägerwilen, östlich davon Konstanz und\nKreuzlingen.\n\n"}