{"Signatur": "CH_VB_011", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2001-04-05", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_011_JAAC-66-64--_2001-04-05.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005642.pdf?ID=150005642", "Checksum": "482ef4ca892d46ba86959851f75cbafc"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 66.64 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:24:29", "Checksum": "a02c48c9d8c65dd6e6d8079d87d2464b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 05.04.2001 JAAC 66.64 \r\n\n 9\nabsehbarer Zukunft zu bauendes UW Kreuzlingen West enthalten sind. Aus\nLandschaftschutzgründen ist vorgesehen, dieses Verbindungsstück vom Mast\nNr. 100 abzweigend als Kabelleitung entlang der Kantonsstrasse zum UW\nKreuzlingen West zu führen, das ungefähr im Bereich des Nordportals des\nGirsbergtunnels zu stehen käme.\n3.5.2. Die reinen Baukosten für die Variante A sind von der NOK im Januar\n1998 auf Fr. 2’680’000.-, diejenigen für die Variante D auf Fr. 7’060’000.-\ngeschätzt worden. Die Anknüpfung an das UW Kreuzlingen West verursacht\nKosten von Fr. 1’270’000.-, womit sich für die Variante B Kosten von\nFr. 3’950’000.- ergeben.\n3.5.3. Es ist umstritten, ob für die gestützt auf Art. 3 NHG vorzunehmende\nInteressenabwägung die Baukosten der Variante A oder der Variante\nB mit derjenigen der Kabelvariante D verglichen werden müssen. Die\nNOK und offenbar auch das EStI gehen davon aus, dass die Kosten des\ngenehmigten Projekts, d. h. der Variante A, denjenigen der Vollverkabelung\ngegenübergestellt werden müssen. Für den Beschwerdeführer hingegen\nbedingt der Bau der Leitung als Freileitung zwingend eine spätere\n«Einschlaufung» in das neue UW Kreuzlingen West. Diese absehbaren Kosten,\ndie im Falle der Realisierung der Variante D nicht entstünden, seien der\nFreileitungsvariante anzurechnen.\nNach Angaben der Vertreter der NOK an der Augenscheinsverhandlung sind\ndie in den Vorakten enthaltenen Kostenschätzungen im Verhältnis zueinander\nimmer noch zutreffend. Auch wenn die Zahlen in ihrer Höhe möglicherweise\nkorrigiert werden müssen, können sie somit doch für einen Kostenvergleich\nherangezogen werden. In den Schätzungen nicht enthalten sind jedoch die bei\neiner Kabellösung zu erwartenden Mehrkosten für den Betrieb, insbesondere\nfür die Behebung von Störungen und die mit einem Versorgungsunterbruch\nverbundenen finanziellen Nachteile. Über deren Höhe können offenbar noch\nkeine allgemeingültigen Aussagen gemacht werden.\nAnders als noch bei der Beurteilung der verschiedenen Varianten vor\nder Vorinstanz, scheint die NOK heute davon auszugehen, dass das UW\nKreuzlingen West gebaut wird, auch wenn der Zeitpunkt noch nicht genau\nvorausgesagt werden könne. Da ein allfälliger Kabelschacht für die Freileitung\nzum UW Tägerwilen offenbar sinnvollerweise in der Nähe des geplanten\nUW durchführen würde, scheinen diese Kosten für die Einleitung in das\nUW bei einer Kabelvariante nicht oder nicht im selben Umfang wie bei\nder Freileitung zu entstehen. Jedenfalls scheint die Kostenschätzung für\ndie Kabelvariante D - soweit überhaupt notwendig - auch diese Kosten zu\nenthalten. Werden die Kosten für die Einführung der Freileitung in das UW\nKreuzlingen West zu einem absehbaren Zeitpunkt ohnehin anfallen, scheint\nes sachgerechter, diese auch beim Kostenvergleich mit der Kabelvariante zu\nberücksichtigen. Dies ergäbe eine Gegenüberstellung der Varianten B und D.\nDabei ist allerdings zu beachten, dass die Variante B für das Verbindungsstück\nzum UW Kreuzlingen West eine Strecke Kabelleitung enthält, weshalb den\n\n"}