{"Signatur": "CH_VB_011", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2001-04-05", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_011_JAAC-66-64--_2001-04-05.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005642.pdf?ID=150005642", "Checksum": "482ef4ca892d46ba86959851f75cbafc"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 66.64 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente 05.04.2001 JAAC 66.64 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:24:29", "Checksum": "a02c48c9d8c65dd6e6d8079d87d2464b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 05.04.2001 JAAC 66.64 \r\n\n 6\nDie geplante Hochspannungsfreileitung führt - wie die bestehende - von der\nAnhöhe bei Eichhof kommend in einem Abstand von 75 m bis 100 m um die\nGehöftgruppe Nagelshuusen herum und verläuft in einem grösseren Abstand\nan den Anlagen Girsbärg, Brunegg und Hochstrass vorbei in die Ebene des\nTägermooses. Sie quert den im ISOS enthaltenen Schlossbereich insofern, als\nsie das Chastel von den übrigen genannten Herrschaftssitzen trennt. Gemäss\ndem vom Bundsamt für Kultur (BAK) eingereichten Kartenausschnitt werden\ndabei nicht die Baugruppen als solche, jedoch die nähere Umgebung von\nNagelshuusen sowie die weitere Umgebung der übrigen Anlagen berührt.\nDie Fachkommissionen ENHK und EKD haben am 14. August 2000 zum\nBauvorhaben Stellung genommen. Sie sind der Auffassung, dass sich die\nneue Leitung wie auch die bestehende den Teilobjekten optisch unterordnen\nwerde, weshalb nicht eine wesentliche Beeinträchtigung des Schlossbereichs\nzu erwarten sei.\nDie REKO/UVEK hat keine Veranlassung, von dieser Meinung der\nFachbehörden abzuweichen. Einerseits wird eine vertikal zu einem Abhang\nverlaufende Freileitung ohnehin als viel weniger störend wahrgenommen\nals eine horizontal angelegte. Andererseits ist durch die Linienführung\ngewährleistet, dass die Leitung beim Anblick auf die Herrschaftssitze wie\nauch beim Ausblick von diesen zwar möglicherweise auch als störend\nwahrgenommen, nicht aber als dominierendes Element empfunden wird.\n3.3.5. In nächster Nähe zum nördlichsten Abschnitt des Leitungstrassees\nbefindet sich das im Bundesinventar der Wasser- und Zugvogelreservate von\nnationaler und internationaler Bedeutung enthaltene Ermatingerbecken\n(vgl. Anhang 1 zur Verordnung vom 21. Januar 1991 über die Wasser- und\nZugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung [WZVV], SR\n922.32). Ihm kommt internationale Bedeutung zu. Das Schutzgebiet erstreckt\nsich von Paradies bis Ermatingen und umfasst das Schweizer Ufer des Rheins\nund des Untersees. Es findet seine Ergänzung auf der gegenüberliegenden\nSeeseite im Wollmatingerried, einem Naturschutzgebiet von beeindruckender\nGrösse auf deutschem Boden. Das Ermatingerbecken zeichnet sich laut\nObjektbeschreibung durch eine grossflächige Flachwasserzone aus, die von\nder Rheinrinne durchzogen wird. Es bietet sowohl im Flachwasserbereich als\nauch in der Rheinrinne reiche Nahrungsgründe für Wasservögel im Winter.\nZiel der Aufnahme in das Inventar ist die Erhaltung des Gebiets als Rast- und\nNahrungsplatz für überwinternde Wasservögel.\nDie geplante Leitung führt jedoch nicht durch das Schutzgebiet. Einzig das\nUW Tägerwilen liegt am Rande des Wildschadenperimeters, nicht aber im\nTeilgebiet I, dem eigentlichen Schutzgebiet. Dennoch sind Auswirkungen der\nLeitung auf die im Ermatingerbecken heimischen Vögel nicht auszuschliessen\n(vgl. dazu nachfolgende E. 3.7). Da es sich beim Bundesinventar der Wasserund Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung jedoch\nnicht um ein Bundesinventar im Sinne von Art. 5 NHG handelt, sind diese\nmöglichen Beeinträchtigungen nicht an dieser Stelle zu prüfen. Es liegt somit\nauch mit Blick auf das Vogelschutzgebiet kein Anwendungsfall von Art. 6\nAbs. 1 NHG vor.\n3.3.6. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch das Bauvorhaben\nder NOK kein Objekt von nationaler Bedeutung im Sinne von Art. 5 NHG\nbetroffen ist. Die interessierende Geländekammer geniesst in Bezug auf\n\n"}